Star(c)k und Zuverlässig




Dienstleistungen:

Wir zeigen Ihnen nachfolgend einige unserer Tätigkeitsfelder.

Selbstverständlich können Sie bei uns auch nur Material beziehen, nur die Arbeitskraft in Anspruch nehmen, oder alles zusammen über uns abwickeln.

 

Wichtig: wir haben die Freistellung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes